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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also gegenüber natürlichen oder juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluß des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen -

1. Vertragsgrundlage
Unsere Leistungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Abnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Unsere Mitarbeiter sind zu Nebenabreden nicht befugt, außer insoweit es durch Eintragung im Handelsregister hervorgeht.

2. Angebote, Auftragsannahme, Preise, Umsatzsteuer
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nicht bindend zugesichert, sind sie bezüglich Lieferfrist, Liefermöglichkeit, Spezifikationen, Daten, Verwendungszweck, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Leistungs- und Maßangaben nur annähernd maßgebend, insbesondere, wenn es sich nicht um öffentliche Äußerungen handelt. Wir sind berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die bindend zugesicherte Eigenschaften des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen.
2.2 Die Zusage von Lieferterminen erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen Beibringung von Angaben, Daten, Unterlagen und Genehmigungen, sowie der rechtzeitigen Zulieferung der Roh- und Hilfsstoffe, Materialien und Muster, hochregallagerfähig frei unseren Rampen, die zur Fertigstellung des Auftrags vom Abnehmer beigestellt werden. Die Zusage von Preisen erfolgt unter dem Vorbehalt, daß sich einzelne Rohstoffpreise bis zur Versendung nicht um mehr als 5 v.H. ändern.
2.3 Unsere Vertriebsbeauftragten sind nur zur Vermittlung bevollmächtigt. Ein Auftrag ist erst angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist oder eine Auslieferung erfolgt ist. Der Abschluß von Verträgen kann nur durch handelsrechtlich befugte Personen erfolgen.
2.4 Alle Beträge verstehen sich in der gesetzlichen deutschen Währung (EUR €) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und werden nach den am Versendungstag gültigen Listen berechnet. Hinweis gemäß §31 Abs.1 UstDV: Zu nachträglichen Entgeltminderungen verweisen wir auf unsere aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen. Angabe gemäß §14 Abs.4 Satz 2 UStG: USt-ID DE 813661144.

3 Lieferung und Abnahme
3.1 Lebensmittel und Arzneimittel - Angenommene Aufträge werden in der Regel ab Lager ausgeführt. Bei Produkten, die aus rohstoff- oder fabrikationsbedingten Gründen begrenzt lieferbar sind, behalten wir uns Teillieferungen vor. Nachlieferung bis zur vollständigen Auslieferung erfolgt nach Herstellung und Zuteilung. Teillieferungen können einzeln berechnet werden.

Versand innerhalb Deutschlands: Bis zu einem Warenwert von 25€; belaufen sich die Versandkosten auf 5,45€ und ab 25€ Warenwert auf 3,95€. Ab einem Warenwert von 50€ übernehmen wir die Versandkosten.

 

Versand außerhalb Deutschlands: Lieferungen außerhalb Deutschlands sind nur unter Maßgabe der in den Einfuhrländern geltenden rechtlichen Bestimmungen möglich. Die Versandkosten betragen je nach Lieferland zwischen 17,45€ und 49,95€. Gerne informieren wir Sie darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Lieferung in Ihr Land erfolgen kann. Ein MwSt.-Abzug ist aus steuerrechtlichen Gründen leider nicht zulässig.

 

Bei Fehlanlieferung unserer Spediteure oder Überbringer steht dem Abnehmer nur ein Rückgaberecht zu. Unbeschadet der Ziffer 5.9 sind darüber hinausgehende, insbesondere Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen.
3.2 Packdienstleistungen, Maschinen, Maschinenteile - Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die Erfüllung des Vertrages durch den Abnehmer voraus. Bei Lieferterminüberschreitungen von Zulieferern, höherer Gewalt, Unruhen, Sabotage, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Transportmitteln, Roh- oder Hilfsstoffen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen, kann der zugesagte Liefertermin angemessen überschritten werden. Sofern Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, oder zu verlangen, den Vertrag entsprechend anzupassen. Unbeschadet der Ziffer 5.9 sind darüber hinausgehende, insbesondere Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Versendungsbereitschaft des Haupt-Liefergegenstands mitgeteilt wird. Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers (EXW). Eine Transportversicherung wird nur im Auftrag und auf Kosten des Abnehmers abgeschlossen.
3.3 Wir sind berechtigt, den Abnehmer zum zugesagten Liefertermin zur Abnahme aufzufordern. Bei Nichtabnahme nach einer angemessenen Nachfristsetzung sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz des durch Nichterfüllung oder Abnahmeverzögerung entstandenen Schadens zu verlangen. Dieser wird, auch für die entstandenen Aufwendungen, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Schadens, pauschal mit 20 v.H. des Nettokaufpreises berechnet. Es bleibt dem Abnehmer unbenommen, nachzuweisen, daß ein Schaden nicht entstanden oder geringer ist. 3.4 Nachträgliche Forderungen des Abnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Die Stornierung von Aufträgen bedarf in jedem Fall unserer Zustimmung. Wir sind in diesem Fall berechtigt, für bereits durchgeführten Projektierungs-, Konstruktions-, und Fertigungsaufwand eine Aufwandsentschädigung zu verlangen. Diese wird, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Schadens, mit 20 v.H. des Nettokaufpreises der betreffenden Ware berechnet. Es bleibt dem Abnehmer unbenommen, nachzuweisen, daß ein Schaden oder Aufwand nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist.

4. Gefahrübergang und Eigentum des Abnehmers
4.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung oder der Übergabe an eine Frachtperson auf den Abnehmer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie Versendung oder Aufstellung übernommen haben. Die Verwahrung von Liefergegenständen bei Abnahmeverzögerung erfolgt auf Kosten und alleinige Gefahr des Abnehmers. An Lagerkosten stellen wir dem Abnehmer, beginnend 1 Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft, mit 0,5 v.H. des Nettokaufpreises für jeden Monat in Rechnung. Der Nachweis und die Geltendmachung höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
4.2 Wir sind berechtigt, Fremdeigentum nur auf Kosten des Abnehmers zu lagern. Zur Auftragserfüllung benötigtes Fremdeigentum lagern wir auf alleinige Gefahr des Abnehmers. Unbeschadet der Ziffer 5.9 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen.

5. Beanstandungen, Mängelrechte, Produkthaftung, Rücknahme, Umtausch und Haftung, gesetzliche Regelungen
5.1 Die Mängelrechte beschränken sich auf den Liefergegenstand. Ein Mangel liegt nicht vor bei normaler Abnutzung, Transport, Unfall, falscher Anwendung, unautorisierter Änderung oder unsachgemäßer Behandlung durch die Frachtperson, den Abnehmer selbst oder Dritte. Falls der Abnehmer die Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Überbringer unterläßt, sind wir insoweit von einer etwaigen Mängelhaftung befreit. Bei wunschgemäßer Auslieferung von Liefergegenständen, die wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger Beibringung von Mustern, Angaben, Daten usw. nicht ordnungsgemäß hergestellt wurden, bestehen nur insoweit Mängelrechte, als Liefergegenstände teilfertiggestellt sind.
5.2 Mängel eines Liefergegenstands sind uns unverzüglich anzuzeigen. Erkennbare Mängel sind uns bei Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Liefergegenstands schriftlich mitzuteilen. Der Abnehmer hat den Liefergegenstand zu unserer Verfügung zu halten und uns zur Vornahme aller nach unserem billigem Ermessen notwendigen Maßnahmen die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten wir von der Mängelhaftung befreit sind. Einsendungen von beanstandeten Liefergegenständen hat in sachgerechter Form und Verpackung zu erfolgen.
5.3 Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir berechtigt, diesen nach unserer Wahl durch unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sind wir zu dieser Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich dies aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über angemessene Fristen hinaus oder schlagen mindestens 2 Nachbesserungsversuche fehl, ist der Abnehmer, unbeschadet etwaiger Ansprüche nach Ziffer 5.9, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung geltend zu machen. Sofern der Abnehmer Mängelrechte nach seiner Wahl verlangen darf, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er bei Vorliegen der Voraussetzungen Nacherfüllung verlangt, vom Vertrag zurücktritt, Minderung der Vergütung geltend macht und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
5.4 Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Schrift und Wort erfolgen nach bestem Wissen. Der Abnehmer ist nicht davon entbunden, Liefergegenstände auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Unbeschadet der Ziffer 5.9 bestehen keine Ansprüche gegen uns.
5.5 Abnehmer und Wiederverkäufer aller von uns mit EAN-Code versehenen Liefergegenständen unterwerfen sich den Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der GS1 Germany GmbH in Köln. Wir haften nur bei fehlerhafter Codierung im Rahmen von Ziffer 5.9.
5.6 Die von uns vertriebenen Lebensmittel und Arzneimittel entsprechen den am Tage der Lieferung bestehenden deutschen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem LFBG, der FPVO, dem EichG, den Arzneibüchern DAB/EAB. Angabe gemäß §6 Abs.2 GrHBetrV: Herstellungserlaubnis gemäß §13 AMG vom 03.07.2000 (RP Tübingen). Bio-Produkte werden durch die DE-001 Öko-Kontrollstelle kontrolliert. Wir haften nicht dafür, daß die Liefergegenstände ausländischen Vorschriften entsprechen.
5.7 Bei Liefergegenständen, gegen die keine Beanstandung begründet ist, besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Rücknahme.
5.8 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit der Gesetzgeber zwingend längere Fristen vorschreibt.
5.9 Für weitergehende Ansprüche ist unsere Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Wir sind bereit, dem Abnehmer auf Verlangen Einblick in die Police zu gewähren. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, es fehlen dem Liefergegenstand Eigenschaften, die von uns ausdrücklich zugesichert worden sind und es gerade Sinn der Zusicherung gewesen ist, den Abnehmer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, abzusichern bzw. wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Darüber hinausgehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Abnehmers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unabdingbare Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir allerdings nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht wiederum Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Abnehmers ist mit der Regelung der Ziffer 5.9 nicht verbunden. Soweit dem Abnehmer nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 5.8.

6. Zahlungsweise und Mahnungen
6.1 Die Rechnungsstellung für Liefergegenstände erfolgt mit der Versendung. Verursacht der Abnehmer eine Abnahmeverzögerung, erfolgt die Rechnungsstellung mit der Versendungsbereitschaft. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsweisen, wobei die Rechnungsbeträge sofort fällig sind:
6.1.1 Lebensmittel, Arzneimittel, Dienstleistungen, Ersatzteile: Sofort bei Rechnungsstellung rein netto Zahlstelle, bei Online-Versand Vorauskasse rein netto Zahlstelle.
6.1.2 Maschinen, Umrüstungen und Überholungen: Bei Auftragsbestätigung 1/3 rein netto Zahlstelle Bei Rechnungsstellung 1/3 rein netto Zahlstelle 30 Tage nach Rechnungsstellung 1/3 rein netto Zahlstelle.
6.2 Alle Zahlungen müssen spesenfrei erfolgen. Wir behalten uns vor, nach unserer Wahl bei Inlandsgeschäften nur gegen Barzahlung, Nachnahme, Abbuchung, Kreditkartenzahlung zu liefern. Hat der Abnehmer seinen Sitz im Ausland oder falls die Liefergegenstände ins Ausland versendet werden sollen, so hat er uns auf seine Kosten vor Versendung der Liefergegenstände spesenfrei ein unwiderrufliches Akkreditiv (”irrevocable, confirmed letter of credit”) in Höhe des bei Versendung noch nicht bezahlten Kaufpreises zu stellen.
6.3 Wechsel, Rimessen, Schecks und Kreditkarte gelten nicht als Barzahlung. Die Entscheidung über die Hereinnahme behalten wir uns von Fall zu Fall vor. Die Annahme geschieht nur erfüllungshalber. Die Gutschrift erfolgt unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die Diskont- und Einzugsspesen, die sofort rein netto Zahlstelle zu bezahlen sind. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
6.4 Wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt, einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder wenn uns eine wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen des Abnehmers bekannt wird, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen.
6.5 Mit Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, für jede Mahnung EUR € 3,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Bei Überschreiten der Zahlungsziele sind wir, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Schadens, berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
6.6 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Abnehmers ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen Ansprüchen des Abnehmers, außer wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zahlungsrückbehalt infolge von Beanstandungen wird nur in dem Umfang anerkannt, in dem der Mangel im prozentualen Verhältnis zum Preis der Liefergegenstände steht.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Durch Aufnahme unserer Forderungen in eine laufende Rechnung, durch Saldierung oder Saldenanerkenntnis, wird unser Eigentumsvorbehalt nicht berührt.
7.2 Der Abnehmer kann Liefergegenstände und Vertragsrechte nicht verpfänden, abtreten oder zur Sicherung übereignen. Der Abnehmer kann die Vorbehaltsgegenstände bis zu unserem Widerruf im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs für uns weiterveräußern, vermieten oder wirtschaftlich darüber verfügen, wenn daraus entstehende Forderungen nicht bereits an Dritte abgetreten sind. Er tritt die ihm aus dieser Berechtigung zustehenden Forderungen bereits jetzt an uns ab. Er ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung abgetretener Forderungen berechtigt. Er hat die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderung fällig ist. Der Abnehmer kann die Freigabe der uns zustehenden Sicherungen insoweit verlangen, als diese Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderung um 20 v.H. übersteigen.
7.3 Er verliert sein Gebrauchsrecht an den Vorbehaltsgegenständen sofort bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er über die Vorbehaltsgegenstände ohne oder nach Verbindung mit anderen Sachen verfügt. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsgegenstände ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an uns zu nehmen sowie vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Fortnahme der Vorbehaltsgegenstände gehen alle Kosten zu Lasten des Abnehmers. Bei Rücktritt hat uns der Abnehmer neben der Entschädigung für Benutzung der Vorbehaltsgegenstände jede, auch unverschuldete, Wertminderung und entgangenen Gewinn zu ersetzen.

8. Werbematerialien
Kostenlos zur Nutzung überlassene Verkaufshilfen und Werbematerialien wie Displays, Ständer, Regale, Dekorationen, Broschüren usw. bleiben unser Eigentum. Sie werden nur leihweise überlassen. Das Betriebsrisiko trägt der Abnehmer. Sie dürfen nur im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen verwendet werden. Bei Verwendung im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Wettbewerbs oder wettbewerbsfremden Erzeugnissen, bei vertragswidrigem Verhalten, nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie nach Gebrauch hat uns der Abnehmer diese unverzüglich zurückzusenden oder auf Verlangen herauszugeben. Bei Abnutzung oder Verbrauch trägt der Abnehmer etwaige Entsorgungskosten.

9. Urheber- und Schutzrechte, Warenzeichen
9.1 An Zeichnungen, Schaltplänen, Stücklisten, Ersatzteillisten, Daten, durch Copyright geschützten Bildern und Texten und allen sonstigen Unterlagen in Text, Bild und Ton, auch in elektronisch gespeicherter Form, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie werden nur leihweise überlassen. Sie dürfen nicht unautorisiert kopiert, zurückbehalten oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, bei vertragswidrigem Verhalten, nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen sowie nach Gebrauch hat uns der Abnehmer diese unverzüglich zurückzureichen oder auf Verlangen herauszugeben. Einer Aufforderung zur Rückgabe bedarf es nicht, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
9.2 Der Abnehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß bei Verfahren, Vorrichtungen, ausgelieferten Prototypen, Geschmacks- und Gebrauchsmustern keine Öffentlichkeit im Sinne des Patentrechts hergestellt wird oder sonstige Informationen an Dritte gelangen.
9.3 Wir beanspruchen sämtliche Rechte gemäß DIN34. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und sind strafbar.
9.4 Der Gebrauch unserer Warenzeichen ist nur im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen zugestanden. Bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, bei vertragswidrigem Verhalten, nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen sowie nach Aufbrauchen der Liefergegenstände erlischt das Gebrauchsrecht unverzüglich. Der Abnehmer darf mit unseren Warenzeichen nicht für sich werben, ohne auf die Herkunft der Schutzrechte hinzuweisen.
9.5 Werden bei Auftragsausführung nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Abnehmers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Abnehmer hierin von allen Ansprüchen frei.

10. Datenverarbeitung
Sämtliche zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle benötigten Daten der Geschäftsbeziehungen und des Abnehmers werden von uns in elektronischer Form erfaßt und gespeichert.

11. Teilunwirksamkeit
Eine etwa nichtige oder rechtlich unwirksame Bestimmung berührt die Gültigkeit der verbliebenen nicht. Die durch Wegfall der unwirksamen Bestimmung entstandene Lücke ist nach Treu und Glauben im Sinne des Vertrages auszufüllen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsgültigkeit
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Hauptsitz Kressbronn. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, für Urkunden- und Wechselprozesse einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens, ist für beide Teile unser Hauptsitz. Für die vertraglichen Vereinbarungen, auch für Verträge mit Auslandsbeziehungen, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Dabei wird die Anwendung der Internationalen Kaufrechte, des Internationalen und des Deutschen Kollisionsrechtes ausgeschlossen.

 

H&S Tee-Gesellschaft mbH & Co KG · Sitz: D-88079 Kressbronn/Bodensee · Registergericht: AG Ulm HRB 631298 · Geschäftsführer: W. Peter Klar · Zustellanschrift: Heidachstraße 62 in D-88079 Kressbronn

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